Sorgen Sie für die obligatorische, wiederkehrende Unterweisung der Elektrofachkraft Ihrer Mitarbeiter!
Als Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen ist es Ihre Aufgabe für reibungslose Abläufe bei Arbeiten mit und an Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu sorgen.
Dabei müssen Sie alle gesetzlichen Anforderungen beachten.
Ob Instandhaltung, Produktion, Werkstattleitung, Betriebselektriker, Installation oder Anlagenverantwortung: Sorgen Sie für eine rechtskonforme (mindestens jährlich) wiederkehrende Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend der aktuellen Standards (VDE 0105-100) mittels verpflichtenden Teilnahme an der wiederkehrenden Unterweisung für die Elektrofachkraft!
Unternehmen sind nach § 12 ArbschG und § 4 DGUV Vorschrift 1 i.V.m. VDE 0105-100 verpflichtet mindestens jährlich für die wiederkehrende Unterweisung der für sie tätigen Elektrofachkräfte zu sorgen.
Gesetzliche Anforderungen an Arbeitgeber zur wiederkehrenden, fachlich geeigneten Unterweisung ihrer Elektrofachkräfte werden nicht selten vernachlässigt.
Wenn etwas schief geht, steht mehr als nur die Frage der Haftung im Raum. Nicht zuletzt ist man oft sogar vertraglich den eigenen Geschäftspartnern gegenüber Verpflichtungen einzuhalten, was die Voraussetzung für die Arbeit ist. Zudem bleibt es eine Frage der fachlichen Eignung und der optimalen Sicherheit der eigenen Kolleginnen und Kollegen.
Alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen es, jeden Abend wohlbehalten nach Hause zu kommen.
Wir bieten die wiederkehrende Unterweisung für die Elektrofachkraft für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch als online Webinar an was mit einem von uns nach Anschluss zugesendeten Teilnahmebescheinigung über die Schulungsinhalte dokumentiert wird.
Sie buchen direkt einen unserer offenen Kurse. Alternativ rufen oder schreiben Sie uns an, beschreiben Ihre Anforderungen und bekommen von uns eine konkrete und unverbindliche Empfehlung sowie ein Angebot. Sehr gerne lernen wir Sie und Ihr Unternehmen kennen, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können.
Das Erstgespräch wird nicht berechnet, dies sehen wir als selbstverständlichen Teil unseres Service.