Was war passiert?

Mal ein Fall nicht aus dem beruflichen Kontext: Ein Herr hatte es im September 2023 für eine gute Idee gehalten, einen beladenen Kleiderbügel an den Wassersprinkler, der Teil des Hoteleigenen Brandschutzes in seinem Zimmer war, zu hängen.
Es passierte was die meisten von uns beim Lesen gerade mit Facepalm als Kopfino laufen haben: Beim Abhängen löste der Sprinkler aus und flutete das Zimmer. Ein paar Tausend Liter und 150.000 EUR Schaden später zahlte die Gebäudeversicherung an das Hotel (löblich) klagte aber auf Regress gegen den Verursacher (für diesen eher ärgerlich).

Was sagt nun das Gericht?

Das Landgericht Düsseldorf entschied noch für leichte Fahrlässigkeit. Das Oberlandesgericht sah das nun im Oktober 2026 anders und bejahte die grobe Fahrlässigkeit (AZ 10 U 8/26, OLG Düsseldorf).
Kurz dargestellt sagt das OLG damit aus: “Hej, das MUSS Dir doch klar sein dass dies eine richtig dämliche Idee ist!”
Hoffentlich hatte der gute Mann eine private Haftpflichtversicherung die so etwas abdeckt, sonst wird das kurz gesagt finanziell hart unangenehm.
Spannend finde ich auch die Begründung des Landgerichts unter Berufung auf mangelnde Warn- und Hinweisschilder. Das OLG sah dies aber nicht als erheblich an. Ich übersetze mal: “Was kommt als nächstes? – Auf Kaffeebechern ein erwartetes VORSICHT HEISS?”
Ich interpretiere das OLG-Urteil durchaus als einen Schritt Richtung Eigenverantwortung.
Ob das in diesem Fall wirklich eine grobe, oder eher eine mittelere Fahrlässigkeit wäre, kann sicherlich diskutiert werden.

Hat das Urteil für uns im Industrieumfeld eine Auswirkung wie ein Präzindenzfall?

Schwer einzuschätzen, aber ehrlich gesagt halte ich das für fraglich. Ein Arbeitgeber ist immer viel stärker in der Pflicht seine Mitarbeiter auf mögliche Gefahren und Folgen unsachgemäßer Nutzung hinzuweisen als wie in diesem Fall ein Hotel gegenüber seinem Gast. Jede VEFK achtet akribisch darauf, dass nur entsprechend qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden und alle adäquat unterwiesen sind. Jeder Arbeitsschützer würde zu Recht bemängeln, wenn eine Unterweisung allein schon überfällig ist. Und aufgrund des Weisungsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und entsprechenden strukturellen Anforderungen, sehen auch Gerichte höhere Anforderungen an Unternehmen und diese sind meist mit in der Haftung. Selbst wenn so eine Situation im Betrieb passieren sollte und eine grobe Fahrlässigkeit bejaht würde, wird es schwer, die Kosten dem Mitarbeiter allein aufzudrücken.

Was zeigt das Urteil aber doch im privaten wie beruflichen Umfeld?

In einfachen Worten: Sein Hirn darf man nicht an der Garderobe abgeben, und erst recht nicht an Brandschutzeinrichtungen oder weitergedacht auch elektrischen Anlagen. Eine Unterweisung wird einen Mitarbeiter auch nicht von der Pflicht zum Mitdenken befreien. Nicht umsonst muss eine Unterweisung auch die Option enthalten Fragen zu stellen. Dennoch sind Arbeitgeber in einer besonderen Pflicht für eine Organisation zu Sorgen, in welcher alle Mitarbeiter sicher arbeiten können. Dazu gehört auch sicher zu sein, was Gefahren angeht nur entsprechend der eigenen Fähigkeiten diese zu erkennen eingesetzt zu werden. Arbeitgeber geben sehr viel Zeit, Geld und Gedanken in die Qualifizierung, Unterweisung, Schulung und Sensibilisierung seiner Kolleginnen und Kollegen. Im Gegenzug kann man aber auch Mitwirkung und Mitdenken einfordern. Es ist und bliebt ein Miteinander von Menschen in unterschiedlichen Rollen.

Fazit

Ein sicherer Arbeiten und Verantwortung für sich und andere sind keine Einbahnstraße. Mitzudenken ist wichtig. Seine Mitarbeiter richtig zu schulen und ihnen die Möglichkeit zur Entwicklung zu geben ebenso wie Ihnen auch was zuzutrauen. Strukturierter EFK-Erhalt ist dafür in der Elektritechnik ein sinnvoller Baustein, wenn er an den tatsächlichen Aufgaben ausgerichtet wird.

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