Hier finden Sie die Frequently Asked Questions (FAQ) zu Schulung und Beratung Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Die VEFK sollte eine entsprechende elektrotechnische Ausbildung samt eines höheren Abschlusses wie Ingenieursstudium, Meister oder Techniker haben und über ausreichende Berufserfahrung sowie die persönliche Eignung verfügen.
Eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt die ansonsten dem Unternehmer obliegende Fach- und Aufsichtsverantwortung im Unternehmen, einer Abteilung oder einem Bereich.
Regulär trägt der Unternehmer bzw. Geschäftsführer eines Unternehmens die volle Verantwortung, nicht nur für den elektrotechnischen Arbeitsschutz. Nach § 13 ArbschG kann der Arbeitgeber “zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“; der Arbeitgeber kann also diese Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben abgeben. Dies ist auch sehr sinnvoll, insbesondere wenn der Arbeitgeber
selbst keine Kapazitäten hierfür frei hat,
keine Elektrofachkraft ist und sich damit wenig auskennt oder
seinen Fokus ganz auf andere Aufgaben lenken muss oder möchte.
Es ist dem Arbeitgeber selbst überlassen, ob er die volle Verantwortung für alle elektrotechnischen Sicherheitsanforderungen selbst tragen möchte oder ob er hierzu eine geeignete Elektrofachkraft “bestellt”, wie es offiziell heißt.
Die Schaffung einer vollen Stelle ist nicht zwingend notwendig. Es ist im Vorfeld zu ermitteln, welchen Umfang die Aufgabe der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) in etwa einnehmen wird. Diese Stundenzahl kann man einem bestehenden Mitarbeiter für die Erfüllung dieser Tätigkeit als Teil seines Aufgabengebietes übertragen. Allerdings muss dieser auch diesen Umfang zur Verfügung haben; dies ist auch keine nachrangige Tätigkeit, welche man “auch noch nebenzu erledigen muss”.
Nein, die Aufgabe der VEFK kann auch ein externer Anbieter übernehmen. Dies kann gerade bei kleinen Unternehmen auch sinnvoll sein.
Nein, hier gibt es mehrere Anforderungen. Zuallererst muss die betreffende Person dies freiwillig tun; niemand kann gegen den eigenen Willen zur VEFK gemacht werden. Außerdem müssen auch fachliche Anforderungen erfüllt werden. In der Regel muss die VEFK mindestens Meister, Ingenieur oder Techniker der Elektrotechnik sein. Besonderes Augenmerk ist auch auf die persönliche Eignung zu legen; eine elektrotechnische Fachkompetenz ist natürlich sehr gut, reicht aber alleine nicht aus.
Hier darf man nicht mit nur “Ja” antworten, auch wenn dies ein zentral wichtiger Punkt ist. Die Verantwortliche Elektrofachkraft hat die Fach- und Aufsichtsverantwortung; die unternehmerische volle Verantwortung für alle Elektrotechnischen Arbeiten und Einrichtungen und damit auch für die gesamte elektrotechnische Sicherheit im Arbeitsschutz. Betroffen sind also nicht nur Elektrofachkräfte, sondern auch Elektrotechnisch unterwiesene Personen sowie alle Mitarbeiter und Besucher. Wenn ein Unfall im Zusammenhang mit dem Versagen der Elektrosicherheit geschieht, ist die VEFK dafür verantwortlich. Sie übernimmt die volle unternehmerische Verantwortung, hat damit aber auch die volle unternehmerische Entscheidungsgewalt. Sie ist also in Punkto Elektrosicherheit sowohl weisungsbefugt (gegenüber allen Mitarbeitern, auch allen Führungskräften) als auch frei jeglicher Weisung; niemand kann der VEFK eine Anweisung für ihren Verantwortungsbereich erteilen.
Ganz krass gesagt: Wenn die VEFK sagt “Wir halten hier die Produktion an, ich kann es nicht verantworten, dass hier weitergearbeitet wird”, dann ist das so. Dies ist aber selten und der allerletzte Schritt und tatsächlich der Worst Case. Zudem ist die Grenze der Entscheidungsgewalt einer VEFK dort erreicht, wo es nicht mehr um Elektrosicherheit geht. Die VEFK kann nicht entscheiden, welche Produkte gefertigt werden, oder andere unternehmerische Entscheidungen treffen.
Sie sollten sich als Unternehmer mit einem potentiellen Kandidaten zusammensetzen. Es muss auch schlicht die Chemie stimmen, denn Sie arbeiten miteinander. Bevor Sie jemanden zur VEFK bestellen, sollte ein Rahmen des Verantwortungsbereichs definiert werden: Um was alles geht es überhaupt? Ist es nur eine Produktionslinie, oder die ganze Produktion? Nur um einen Standort oder um mehrere? Geht es nur um die Anlagen oder auch um die Gebäudeinstallation? Wenn es zu einer Bestellung zur VEFK kommt, sollten Sie auch gemeinsam ein Budget festlegen, über welches die VEFK eigenverantwortlich entscheiden kann. Dies schafft Rechts- und Arbeitssicherheit für Sie beide.