Photovoltaik-Schulung – Montage, Instandhaltung und Wartung von PV-Anlagen
TCS unterstützt nicht nur: Wir machen das für Sie!
PHOTOVOLTAIK-SCHULUNG (Kursangebot)
Seminarart: Inhouse bei Ihnen, ggf. in Teilen als Webinar
Zielgruppe: Mitarbeiter, welche nichtelektrotechnische Arbeiten an PV ausführen sollen
Umfang: Zwei Tage
Mindestteilnehmerzahl: 4
Preisliste: Download (klick)
Seminarunterlagen der Photovoltaik-Schulung und Zertifikate inklusive
Seminarart: Inhouse bei Ihnen, ggf. in Teilen als Webinar
Zielgruppe: Mitarbeiter, welche als Nichtelektrotechniker elektrotechnische Arbeiten nach Arbeitsanweisung und Checkliste durchführen.
Umfang: 10 Tage, auf zwei Wochen aufgeteilt
Mindestteilnehmerzahl: 4
Preisliste: Download (klick)
Seminarunterlagen der Photovoltaik-Schulung, Prüfung und Zertifikate inklusive
Seminarart: Inhouse bei Ihnen, ggf. in Teilen als Webinar
Zielgruppe: Mitarbeiter mit Berufsausbildung und Tätigkeit im elektrotechnischen Kontext.
Umfang: Zwei Tage
Mindestteilnehmerzahl: 4
Preisliste: Download (klick)
Seminarunterlagen der Photovoltaik-Schulung und Zertifikate inklusive
Seminarart: Inhouse bei Ihnen, ggf. in Teilen als Webinar
Zielgruppe: Elektrofachkräfte und EFKffTs.
Umfang: Zwei Tage
Mindestteilnehmerzahl: 4
Preisliste: Download (klick)
Seminarunterlagen der Photovoltaik-Schulung AuS und Zertifikate inklusive
Seminarart: Inhouse bei Ihnen, ggf. in Teilen als Webinar
Zielgruppe: Elektrofachkräfte und ehmalige Elektrofachkräfte (EFK). Ziel ist auch die Rezertifizierung nach Verlust, primär zum Erhalt des Status der Elektrofachkraft.
Umfang: Ein Tag
Mindestteilnehmerzahl: 4
Preisliste: Download (klick)
Seminarunterlagen der Photovoltaik-Schulung und Zertifikate inklusive
Seminarart: Inhouse bei Ihnen, ggf. als Webinar
Zielgruppe: Elektrofachkräfte, welche die Unternehmerische Verantwortung der VEFK i.S.d. VDE 1000-10 übernehmen werden. Ziel ist die Befähigung die VEFK-Position rechtssicher auszufüllen.
Umfang: Zwei Tage
Mindestteilnehmerzahl: 4
Preisliste: Download (klick)
Seminarunterlagen und Zertifikate inklusive
Photovoltaik-Schulung zur Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Als Elektrotechnisch unterwiesene Person bezeichnet man nach DIN VDE 0105-100 eine Person, welche durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Diese Photovoltaik-Schulung ist als entsprechende VDE-Schulung für alle Mitarbeiter, welche im elektrotechnischen Kontext nichtelektrotechnische Arbeiten (nicht nur im PV-Umfeld) durchführen, entsprechend der DGUV Vorschrift 3 (ehmals BGV A3) zwingend erforderlich. Hierfür ist keine allzu umfangreiche Ausbildung notwendig, so gilt eine Elektrotechnisch unterwiesene Person durchaus als ausreichend qualifiziert, wenn sie über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßen Handeln sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und – falls erforderlich – angelernt worden ist.
Dabei darf die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) auch eigenständig einfache Wartungsarbeiten im freigeschalteten Zustand durchführen, dies jedoch ausschließlich unter Leitung unter Aufsicht einer Elektrofachkraft, wie sich aus den einschlägigen Normen und Vorschriften (DGUV Vorschrift 3, VDE 1000-10, VDE 0105-100) ergibt. Hierzu bieten wir unsere Photovoltaik-Schulung EuP-PV an.
Photovoltaik-Schulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Müssen elektrotechnische Arbeiten wie Elektroinstallationen, Anschlüsse, Elektromontagen, Freischaltvorgänge oder ähnliches durchgeführt werden, reicht die Qualifizierung zur Elektrotechnisch unterwiesene Person nicht mehr aus, dann ist die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten entsprechend DGUV Grundsatz 303-001 Mindestvoraussetzung. Hierzu bieten wir eine passende Photovoltaik-Schulung.
Unter festgelegten Tätigkeiten versteht man nach DGUV Grundsatz 303-001 (ehmals BGG 944) gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Die Elektrofachkraft für festegelegte Tätigkeiten muss also anhand einer Checkliste arbeiten können.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Sinne von DIN VDE 0105-100, DGUV Vorschrift 3 (ehmals BGV A3) ist, wer (im oben beschriebenen Kontext) aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Hierzu bieten wir unsere Photovoltaik-Schulung EFKffT-PV an. Der Umfang dieser Photovoltaik-Schulung umfasst in der Regel 80 Unterrichtseinheiten (10 Tage). Eine Herabsetzung dieser Zeit ist unter bestimmten Voraussetzungen – bezogen auf die Vorbildung der zu unterweisenden Mitarbeiter – möglich, wobei diese sehr individuell abzuklären sind.
Erhalt Fachkunde Elektrofachkraft (EFK)
Arbeiten unter Spannung (AuS) an PV
Besondere Anforderungen der Photovoltaik-Schulung
Jedes Feld der Energieverteilung hat seine technischen sowie rechtlichen und normativen Besonderheiten, gerade auch im Themengebiet alternativer Energien; wozu auch das Errichten und Betreiben von Photovoltaikanlagen gehört. So sind neben den allgemeinen Richtlinien der DIN VDE 0100 und anderer Normen wie z.B. der DIN VDE 0185 für Blitzschutzeinrichtungen auch die Regeln der DIN EN 62446 an Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie die Anforderungen an Photovoltaik-Stromversorgungssysteme nach DIN VDE 0100-712 zu berücksichtigen. Als Spezialist für alternative Antriebe und Energien bieten wir Ihnen unsere Schulungsangebote auch für elektrotechnische Arbeiten an Photovoltaikanlagen. Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter und beraten Sie auch gerne beim Aufbau Ihrer Sicherheitssturktur.
Ist es möglich Nicht-Elektrofachkräfte zu beschäftigen?
Bei dieser Frage können wir Sie beruhigen und Ihnen weiterhelfen. Nicht alle elektrotechnischen Arbeiten müssen zwangsläufig vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden, § 5 der Handwerksordnung erlaubt dies auch anderen Handwerksbetrieben, sofern diese Arbeiten mit der eigenen Arbeit zusammenhängen und diese wirtschaftlich ergänzt. Dazu gehören etwa die Inbetriebnahme, die Instandhaltung oder der Kundendienst einschließlich elektrotechnischer Tätigkeiten. Hierfür ist jedoch eine adäquate Photovoltaik-Schulung der eigenen Mitarbeiter nach Vorgaben der DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105 notwendig. Je nach Art und Umfang der betreffenden Arbeiten ist die Photovoltaik-Schulung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) oder zu einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (ehmals BGV A3) notwendig. Aber selbst wenn Sie nur Fachleute beschäftigen sollten dürfen diese nicht automatisch alles; Beispielsweise bei Arbeiten unter Spannung – welche in der PV-Technik (Insbesondere beim Errichten von Dachanlagen) häufiger vorkommen – ist eine Zusatzausbildung “Arbeiten unter Spannung” (AuS) nach DGUV Regel 103-011 erforderlich – auch als Photovoltaik-Schulung in unserem Angebot.