Die Elektrotechnisch unterwiesene Person

Nach § 3 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 3 müssen alle elektrotechnischen Arbeiten von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Somit ist es selbst dem elektrotechnischen Laien gestattet, bei etwa der Errichtung elektrischer Anlagen mitzuwirken. Allerdings ist der Einsatz elektrotechnischer Laien stark beschränkt. Daher gibt es die Elektrotechnisch unterwiesene Person, kurz EuP. Zur Erinnerung: Die Elektrofachkraft musste soweit qualifiziert sein, dass sie die ihr „übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“

Bei der EuP geht man von einer erfolgreichen Qualifizierung aus, wenn sie über die ihr übertragenen Aufgaben im Allgemeinen sowie im Einzelnen und über die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Handeln sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und gegebenenfalls angelernt wurde. Seminare für elektrotechnisch unterwiesene Personen werden in der Regel ein- oder zweitägig angeboten. Dabei geht es um die grundlegenden Begrifflichkeiten und Gefahrenpotentiale der Elektrotechnik. Zentraler Punkt beim Einsatz von EuPs ist, dass die jeweilige Elektrotechnisch unterwiesene Person ausschließlich unter Weisung und Aufsicht einer Elektrofachkraft tätig werden darf. Die EuP darf weder Anlagen oder Betriebsmittel freischalten noch in Betrieb nehmen. Die Arbeitsergebnisse der EuP sind von der EFK zu überprüfen, denn die EFK trägt die Verantwortung für diese.

Sie können eine EuP eine ganze Anlage nach Schaltplan verdrahten lassen, wenn Sie als Arbeitsverantwortliche EFK ihr das zutrauen. Allerdings muss die Anlage zuvor freigeschaltet worden sein und die Arbeit der EuP von der EFK vor der Inbetriebnahme kontrolliert und abgesegnet werden.

Wenn Sie Mitarbeiter auf EuP-Schulungen schicken, sind diese mit dem Zertifikat aber noch nicht automatisch als Elektrotechnisch unterwiesene Personen eingesetzt.

Wie immer bei der Mitarbeiterauswahl gilt auch hier Ihre Einschätzung ob der übertragenen Aufgaben, wen Sie zur EuP in welchem Bereich ernennen. Sollten Sie mehrere Mitarbeiter zu EuPs qualifizieren wollen, kann es sich lohnen, über ein Inhouseseminar nachzudenken. Wenn Sie sich hierzu externe Unterstützung holen, sprechen Sie mit dem Qualifizierer vorher darüber, für welchen Bereich die EuPs eingesetzt werden sollen, um dies möglichst umfangreich bereits in die Schulung zu integrieren.

Sehr beliebt ist zum Beispiel der Einsatz von EuPs bei Geräteprüfungen nach § 5 DGUV Vorschrift 3. Beachten Sie aber, dass auch hierbei nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gearbeitet werden darf.

Mehr Infos zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person und Ihrer Rolle in der Elektrosicherheit auch in unserem neuen Hörbuch „Die Verantwortliche Elektrofachkraft – VEFK-Struktur und betriebliche Elektrosicherheit für Unternehmer, Fach- und Führungskräfte“ (Link: https://www.tcs-engineering.de/verantwortliche-elektrofachkraft-schulung/#hoerbuch )