Jede Elektrofachkraft welche sich als fachkundige Elektrofachkraft versteht kann und kennt Sie; die in der VDE 0105 Teil 100 definierten fünf Sicherheitsregeln:

  • Erstens: Freischalten
  • Zweitens: Gegen Wiedereinschalten sichern
  • Drittens: Spannungsfreiheit feststellen
  • Viertens: Erden und Kurzschließen
  • Fünftens: Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Freischalten

Bevor an einer Anlage oder einem Betriebsmittel gearbeitet wird schaltet man diese Spannungsfrei. Man trennt also alle spannungsführenden Teile oder Anschlüsse von der Anlage oder dem Anlagenteil an welchem gearbeitet werden soll. Dies kann etwa die drei Phasen eines Systems betreffen. Es reicht jedoch nicht aus lediglich über einen Kippschalter auszuschalten wie man es vom Küchenlichtschalter kennt.

Gegen Wiedereinschalten sichern

Es genügt nicht spannungsfrei zu schalten es muss auch sichergestellt werden, dass es niemandem möglich ist das System erneut unter Spannung zu setzen. Hierzu gibt es unterschiedliche Sperrvorrichtungen. Schilder mit Hinweisen wie „Nicht Schalten“ werden zusätzlich angebracht. Dieses Schild allein ersetzt aber nicht das reale Sichern gegen Wiedereinschalten etwa mit einem abzuschließenden Vorhängeschloss. Meine Empfehlung hierbei ist, dass nach Möglichkeit jede Elektrofachkraft ihr eigenes Schloss hat. Denn Sie als fachkundige Elektrofachkraft sollten den Schlüssel zu Ihrer eigenen Sicherheit auch selbst in der Hand behalten.

Spannungsfreiheit feststellen

Nachdem Sie Freigeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert haben müssen Sie feststellen, ob das System oder der Anlagenteil an welchem Sie arbeiten wollen auch wirklich frei von Spannung ist. Dies wird bei Niederspannungen, also bei Spannungen unterhalt von 1000 Volt Wechsel- und 1500 Volt Gleichspannung, mit einem zweipoligen Spannungsprüfer nach IEC EN 61243-3 von einer fachkundigen Elektrofachkraft durchgeführt. Nicht mit einem Multimeter! Ein Multimeter mit integriertem Voltmeter ist ein Messgerät und kein Prüfgerät. Es ermöglicht beispielsweise Bediener- oder Einstellungsfehler. Der zweipolige Spannungsprüfer ist direkt vor dem Einsatz auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. Kontaktlose Spannungsprüfer sind zur Feststellung der Spannungsfreiheit nicht zulässig. Die Regel heißt explizit „Spannungsfreiheit feststellen“ um zu verdeutlichen, dass die Regel nur dann korrekt durchgeführt wurde und weiter gearbeitet werden darf, wenn man festgestellt hat, dass allpolig keine Spannung mehr vorhanden ist.

Erden und Kurzschließen

Um mit einer Klarstellung gleich zu beginnen; es heißt NICHT „Kurzschließen und Erden“, sondern ganz bewusst „Erden und Kurzschließen“. So werden nach dem Feststellen der Spannungsfreiheit die Erdungsanlage mit allen Leitern kurzschlussfest verbunden. Die Reihenfolge ist dabei Sicherheitsrelevant. Allgemeinhin ist das Erden und Kurzschließen zwar erst ab Mittelspannung erforderlich und darf bei Niederspannung unterbleiben solange die ersten drei Regeln ordnungsgemäß durchgeführt wurden, jedoch gibt es auch im Niederspannungsbereich hinreichend Situationen bei welchen das Erden und Kurzschließen sinnvoll ist.

Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Sollten sich in der unmittelbaren Umgebung der Anlage oder des Anlagenteils unter Spannung stehende Teile befinden welche nicht vollständig berührsicher sind und auch nicht abgeschaltet werden können, so sind diese mit adäquaten Mitteln wie speziellen Isoliermatten sicher abzudecken, so dass man auch bei versehentlichem Kontakt vor einem elektrischen Schlag geschützt ist. Wenn dies nicht möglich ist, müssen diesen zumindest soweit abgeschrankt werden, dass ein versehentliches Berühren unmöglich ist solange man sich auf der sicheren Seite der Abschrankung befindet.

Erhalten Sie sich als fachkundige Elektrofachkraft stets wache Sinne für alle Gefahren und arbeiten Sie stets sicher nach den fünf Sicherheitsregeln.

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