Die Stufe S – nicht für Arbeiten an Hochvolt?

Dass für Arbeiten an und mit Hochvoltfahrzeugen eine Qualifizierung nach DGUV I 209-093 erforderlich ist, die über eine Hochvoltschulung erfolgen kann ist klar.
Wie sieht es aber aus mit Fahrern von Elektro-Bussen oder Elektro-LKW? Schließlich gelten die Fahrzeuge als Eigensicher, reicht da nicht ein Führerschein?
Nein, denn es ist die grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers bzw. Unternehmers seine Mitarbeiter bzgl. Gefahren und sicherem Umgang mit allen Arbeitsgeräten zu unterweisen, wie in § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 verbindlich gefordert. Diese Pflicht zur Unterweisung trifft auch auf Elektrobusse oder Elektro-LKW als Hochvoltfahrzeuge zu. Daher gibt es die Stufe S (bzw. Stufe E) als Sensibilisierung.
Darf oder muss der Arbeitgeber, also der Chef diese Unterweisung nach Stufe S selbst umsetzen? Und darf er das auch wenn er selbst von Hochvolt keine Ahnung hat?
Zuerst, der Arbeitgeber muss das nicht selbst tun, er kann die Pflicht zur Unterweisung nach Stufe S gerne auch seinen Führungskräften oder anderen geeigneten Mitarbeitern übertragen.
Die Verantwortung jeweiliger Personen selbst ergibt sich dabei aus § 13 ArbSchG, die Anforderung an Übertragung von Aufgaben aus den §§ 7 ArbSchG sowie 7 und 13 DGUV Vorschrift 1.
Alle Anweisungen müssen geeignet sein (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1) und alle Personen, insbesondere die für die Sicherheit (und Gesundheitsschutz), erforderliche Eignung aufweisen (§ 7 ArbschG, § 7 DGUV Vorschrift 1).
Darüber hinaus sind die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3, insbesondere § 3 (Anforderungen an Personen) gegeben sein, wodurch auch und gerade im Stellvertretungs- und Verantwortungsfall i.S.d. § 13 ArbSchG die jeweilige Eignung erforderlich ist, auch die für Unterweisungen.
Im Falle der Hochvolt-Sensibilisierung der Fahrer nach Stufe 1S ist durch die DGUV Information 209-093 verdeutlicht, dass auch eine Person mit der Stufe 1S die grundlegend unterwiesen ist, eine Sensibilisierung durchführen kann. Eine vollwertige Fachkundige Person für Hochvoltsysteme oder Elektrofachkraft ist also hierfür formal nicht erforderlich, allerdings zu empfehlen; da die Unterweisung die Möglichkeit für Rückfragen bieten muss, und sicherzustellen ist, dass der unterweisende hierzu fachlich geeignet ist.
Sollte sich ein Unternehmer davon abweichend entscheiden, selbst oder eine Führungskraft ohne nachgewiesene Hochvoltkenntnisse (z.B. durch 2S/2E oder zumindest Stufe 1S/1E), Fahrer über Hochvoltgefahren nach Stufe S zu unterweisen, ist das zwar immer noch besser als gar nicht zu unterweisen, würde jedoch spätestens im Fall eines Unfalls ein Organisationsverschulden auf Grundlage des § 823 BGB bejahen.
Sorgen Sie als Arbeitgeber und Führungskraft daher immer dafür, dass die unterweisende Person für Hochvolt-Sensibilisierung selbst hinreichend Hochvolt-qualifiziert ist.

Unser Ziel in jeder einzelnen Hochvoltschulung ist einfach: Wir möchten dass jeder Mensch, welcher bei uns eine HV-Qualifizierung abgeschlossen hat, in der Lage ist Arbeit an HV-Systemen sicher durchzuführen und dabei auf die Sicherheit von sich selbst als auch seinen Kollegen zu achten.

Wir bieten alle Hochvolt-Kurse, wie z. B. der genannte Kurs “Fachkundige Person für Hochvolt” (Stufe 2S/ Stufe 2E) oder auch der kleine Lehrgang zur “Fachkundig unterwiesenen Person für Hochvolt” (Stufe 1S/ Stufe 1E). Mehr Informationen hierzu stellen wir Ihnen auf unserer Homepage www.tcs-engineering.de zur Verfügung, wir bieten neben einigen offenen Seminare kundenspezifische Inhouseseminare: Ihre Hochvoltschulung von uns für Sie!