Dass sich elektrische Leiter aufheizen wenn sie von Strom durchflossen werden ist allgemein bekannt. Dass dies zu einem Brand führen kann auch, dennoch wird die Gefahr des Brandes oft unterschätzt. Nach der Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) werden etwa 30 Prozent der Brandfälle in Deutschland durch Elektrizität verursacht. Zwar sind Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3 verpflichtet ihre Geräte regelmäßig zu prüfen, dennoch kommt es bei Ihnen ebenso zu Bränden wie in Privathaushalten. Auch befinden sich viele Unternehmer im Irrglauben, die Prüfpflicht elektrischer Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 beträfe ausschließlich den Handwerks- Produktions- und Werkstattbereich und fände in Büroräumen keine Anwendungen. Dem ist nicht der Fall, sämtliche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden – dies betrifft sogar privat in den Betrieb eingebrachte Geräte, z.B. die „von Zuhause mitgebrachte, bessere Kaffeemaschine“.
Die häufigsten Brandursachen sind Kabelbrüche, schadhafte Isolierungen sowie Überlast. Letztere wird vorwiegend durch abenteuerliche Verteilerkabelbäume (vielfach hintereinandergeschaltete Mehrfachstecker) verursacht. Aber auch beschädigte Leitungen und Stecker tragen ihren Teil zur Brandstatistik bei. Auf den ersten Blick erkennbar beschädigte Kabel müssen direkt vollständig ersetzt werden, bei diesen braucht man auch nicht auf den nächsten Prüftermin zu warten. Die regulären Prüffristen der wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 variieren von alle drei Monate für Geräte auf Bau und Montagestellen bis zu maximal zwei Jahre für Geräte die in Büros eingesetzt werden (vgl. GUV-I 5090).
Fazit: Die Zahl der Elektrobrände ließe sich durch eine ordentliche, regelmäßige Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 vermeiden.