Es tut sich viel in der Elektromobilität. Nicht nur PKW, auch LKW und Busse aber auch kleine Flurfahrzeuge, Freizeitwägelchen und sogar elektrische Tuktuks werden produziert.
Für die Elektromobilität gibt es die Norm ECE R 100 sowie die DGUV Information 200-005. Diese definieren die zulässigen Berührspannungen (60V DC / 30 V AC) sowie den Hochvoltbereich (60 V – 1500 V DC / 30 V – 1000 V AC). Sensibilisierungen und Qualifizeriungen im Sinne der DGUV Vorschrift 3 – beispielsweise die Hochvoltschulung zur FfHV – sind für Arbeiten im Hochvoltbereich notwendig.
Ein Stapler zum Beispiel mit seiner 48 V Gleichspannungsbatterie fällt somit nicht unter den Bereich Hochvolt – auch wenn er rein elektrisch fährt. Ebenso ist das immer beliebtere 48V-Onbordnetz im KFZ-Bereich damit kein Hochvolt, da 48 V Geichspannung eben eindeutig unterhalb der zulässigen Berührspannung liegen. Ein elektrisches Tuktuk mit der 72V-Batterie hingegen schon. Ebenso ist ein Hybridfahrzeug mit einer 200 V oder einer 400 V Batterie ebenfalls ein Hochvoltfahrzeug, auch wenn der Hauptantrieb ein Verbrennungsmotor ist.
Fazit: Ob ein Fahrzeug ein Hochvoltfahrzeug ist hängt in erster Linie von den anliegenden Spannungen ab und weniger davon ob es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt.